Zulassungsvoraussetzungen

Die Eignung für den Masterstudiengang Science and Technology Studies (STS) wird nachgewiesen durch:

  1. Besitz eines Bachelor- oder gleichwertigen Abschlusses in einem der folgenden Bereiche: Sozialwissenschaften, Psychologie, Geisteswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, MINT (Naturwissenschaften, Technik oder Mathematik), Biowissenschaften, Medizin oder Recht.

  2. Überprüfung von 8 Credits Wert von Kursen in Theorien und Methoden der Sozialwissenschaften. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssen die Studierenden zu Beginn des ersten Semesters einen speziellen Vorbereitungskurs belegen. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular "Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Modulen zu Methoden und Theorien der Sozialwissenschaften" unabhängig davon ausgefüllt werden muss, ob ein Nachweis erbracht werden kann oder nicht (bitte das entsprechende Kästchen im Formular ankreuzen) und dass das ausgefüllte Formular im Rahmen des Eignungsverfahren bewertet wird.

  3. Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache; Studenten, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Kenntnisse durch einen anerkannten Sprachtest nachweisen, wie zum Beispiel:

    • "Prüfung von Englisch als Fremdsprache" (TOEFL) (mit mindestens 88 Punkten)

    • "International English Language Testing System" (IELTS) (mit mindestens 6,5 Punkten) oder

    • "Cambridge Main Suite of English Examinations" (CAE oder CPE, Klassen A, B, C)

    Alternativ können ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, wenn im Bachelorstudiengang für englischsprachige Lehrveranstaltungen 12 Credits erworben wurden (in diesem Fall ist ein offizielles Dokument der Universität vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Kurse und die entsprechenden Prüfungen vollständig in englischer Sprache abgehalten wurden).

4. Bestehen der Eignungsprüfung nach Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Science and Technology Studies.